Wie man mit großen und kleinen Plakaten Solidarität üben kann
Auch gegen das sozialistische Kuba wird Krieg geführt – ein Wirtschaftskrieg, mit dem die US-Regierung ganz gezielt Menschen töten will. Manchen wird überlebenswichtige Medizin verweigert, Krankenhäusern technische Ausstattung vorenthalten, mit der Leben zu retten wären. Durch die Verhinderung von Öllieferungen sind zum Beispiel Lebensmitteltransporte und die Industrieproduktion nicht mehr in vollem Umfang möglich. Ohne Öl kann sich Kuba zudem militärisch nicht ausreichend verteidigen – nur ein Aspekt, weshalb aus einem Wirtschaftskrieg auch rasch ein militärischer werden kann. Aber Kuba wehrt sich gegen diese Form einer völkerrechtswidrigen Aggression und verteidigt die Revolution. Und findet weltweit Unterstützung dabei. In Deutschland, Österreich, Schweiz und Schweden werden Ende Oktober, Anfang November in vielen Städten Großplakate aufgehängt, mit denen die USA aufgefordert werden, den Wirtschaftskrieg gegen Kuba zu beenden. Fast 40 Organisationen und viele Leserinnen und Leser dieser Zeitung unterstützen diese Aktion.
Während die Dienstleister in Deutschland grünes Licht für die Plakataktion gegeben haben, weigert sich die Firma Gewista aus Österreich »nach eingehender Prüfung des Sujets«, die Plakate in St. Pölten, Klagefurt, Linz und Salzburg aufzuhängen – offensichtlich aus politischen Gründen: Die Gewista würde sich als Werbeinfrastrukturanbieter »in einen negativ konnotierten öffentlichen Diskurs« bringen, hieß es auf Nachfrage von jW. Die österreichischen Kuba-Freunde suchen nach alternativen Möglichkeiten.
Neben den Großplakaten stehen auch Poster im A2-Format, Aufkleber und Flyer mit dem Kampagnenmotiv zur Verfügung, die als Aktionspakete für fünf Euro Kostenbeteiligung beim Aktionsbüro der jungen Welt (aktion@jungewelt.de, +49(0)30 53 63 55 10) bestellt werden können. Mit diesem Material kann die Aktion auch in Schulen, Jugendzentren, Cafés und Begegnungsstätten bekanntgemacht werden – übrigens auch an Orten, wo ansonsten keine Plakate hängen (oder hängen dürfen). Dabei ist zu beachten, dass vor dem Aufhängen eine Genehmigung eingeholt wird.
Erschienen am 12. Oktober 2019 in der Tageszeitung junge Welt