Geschrieben von Volker Hermsdorf Veröffentlicht: 10. Oktober 2019
Die kubanische Nationalversammlung (Asamblea Nacional del Poder Popular, ANPP) tritt am heutigen Donnerstag in Havanna zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um den Präsidenten der Republik und dessen Stellvertreter zu wählen. Außer einem neuen Staatsoberhaupt sollen die 599 Abgeordneten für die ANPP den Präsidenten, seinen Vize und den Sekretär der Nationalversammlung sowie die anderen Mitglieder des Staatsrats wählen. Die Abstimmungen erfolgen auf der Grundlage des aktuellen Wahlgesetzes, das sich aus der seit April 2019 geltenden neuen Verfassung ergibt und am 13. Juli vom Parlament verabschiedet worden war.
Die heutige Sitzung findet an einem historischen Datum statt. Der 10. Oktober ist in Kuba ein Feiertag, der dem Kampf für die Unabhängigkeit des Landes gewidmet ist. An diesem Tag begannen die Kubaner im Jahr 1868 mit dem »Ruf von Yara« – spanisch: Grito de Yara – ihren Unabhängigkeitskrieg gegen die spanische Kolonialherrschaft, der mit Unterbrechungen 30 Jahre dauerte und mit der Verzichtserklärung Spaniens am 10. Dezember 1898 endete.
Zu den wesentlichen Neuerungen der Verfassung, deren Umsetzung im Wahlgesetz geregelt wird, gehört, dass die politische Macht zwischen dem Staatsoberhaupt (Präsident) und einem Regierungschef (Premierminister) aufgeteilt und die Amtszeit auf zweimal fünf Jahre für politische Führungspositionen begrenzt wird. Kandidaten für diese Ämter müssen Abgeordnete der Nationalversammlung sowie mindestens 35 und höchstens 60 Jahre alt sein.
Insgesamt 490 der 599 Abgeordneten erfüllen diese Voraussetzungen. Dazu gehört auch das derzeitige Staatsoberhaupt Miguel Díaz-Canel, der im April nächsten Jahres 60 Jahre alt wird. Es gilt als wahrscheinlich, das der 59jährige für weitere fünf Jahre an der Spitze des Staates stehen wird. Nach seiner Wahl ist der Präsident verpflichtet, dem Parlament vor Ablauf von drei Monaten einen Vorschlag für eine Regierung zu präsentieren, der von der Volksvertretung bestätigt werden muss. Diese Abstimmung muss also spätestens bis Januar 2020 erfolgt sein.
Zu Beginn des nächsten Jahres steht dann außerdem noch die Wahl der in den Gemeinden vorgeschlagenen Gouverneure und Oberbürgermeister der Provinzen durch die Gemeindeparlamente an. Auch diese in der Verfassung vorgesehenen Positionen wurden neu geschaffen. Zudem soll die Nationalversammlung künftig auf 474 Abgeordnete verkleinert werden. Der heute zu wählende neue Staatsrat wird statt der bisherigen 31 nur noch 21 Mitglieder haben.
Der Staatsrat ist laut Verfassung ein kollektives Organ, das zwischen den Sitzungen die Nationalversammlung repräsentiert und deren Aufgaben wahrnimmt. Der Vorsitzende des Staatsrats hat unter anderem die Aufgaben, die vom Parlament beschlossenen Gesetze und Verordnungen zu unterzeichnen, Kommissionen zur Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und Vorlagen einzusetzen sowie die Sitzungen von Nationalversammlung und Staatsrat vorzubereiten, einzuberufen und zu leiten.
Die zentrale Figur der Staatsmacht ist der Präsident. Ihm obliegt auch die allgemeine Ausrichtung der Politik. Zu seinen Befugnissen gehört das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Ministerrats und der Positionen des Premierministers, der Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs und des Rechnungshofs, des Generalstaatsanwalts und des Präsidenten des Nationalen Wahlrats. Der Präsident repräsentiert Kuba in den Beziehungen zu anderen Staaten und ist auch für Verteidigung und nationale Sicherheit zuständig. Als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates kann er der Nationalversammlung oder dem Staatsrat die Erklärung des Kriegszustandes oder des Krieges im Falle einer militärischen Aggression vorschlagen und die allgemeine Mobilmachung anordnen, wenn die Verteidigung des Landes dies erfordert.
Erschienen am 10. Oktober 2019 in der Tageszeitung junge Welt